Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in Ihrem Interesse, die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen.
In der vereinbarten Behandlungszeit steht die Therapeutin ausschließlich zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, damit wir den Termin kurzfristig anderweitig vergeben können. Sprechen Sie mit Ihrer Therapeutin, schreiben Sie uns eine WhatsApp oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserer Mailbox unter 02153/8398 oder 0031/628615292.
Da die Behandlungssituation die ständige persönliche Anwesenheit der behandelnden Therapeutin zwingend voraussetzt, müssen wir Ihnen für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn – abgesagte Termine nach gesetzlicher Regelung des § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkassen eine Verweilgebühr in Höhe von € 20,- privat in Rechnung stellen.
Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen oder Versäumen von Behandlungsterminen aus nicht nachvollziehbaren Gründen müssen Sie damit rechnen, dass die Therapie abgebrochen und die für Sie vorgesehene Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung gestellt wird. Aus therapeutischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen können wir keine unregelmäßig stattfindende Behandlungen tragen.
In der vereinbarten Behandlungszeit steht die Therapeutin ausschließlich zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, damit wir den Termin kurzfristig anderweitig vergeben können. Sprechen Sie mit Ihrer Therapeutin, schreiben Sie uns eine WhatsApp oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserer Mailbox unter 02153/8398 oder 0031/628615292.
Da die Behandlungssituation die ständige persönliche Anwesenheit der behandelnden Therapeutin zwingend voraussetzt, müssen wir Ihnen für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn – abgesagte Termine nach gesetzlicher Regelung des § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkassen eine Verweilgebühr in Höhe von € 20,- privat in Rechnung stellen.
Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen oder Versäumen von Behandlungsterminen aus nicht nachvollziehbaren Gründen müssen Sie damit rechnen, dass die Therapie abgebrochen und die für Sie vorgesehene Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung gestellt wird. Aus therapeutischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen können wir keine unregelmäßig stattfindende Behandlungen tragen.