Unter einer peripheren Hörstörung versteht man eine Funktionsstörung des Hörorgans, also des Mittel- und/oder Innenohrs. Der Störungsort entscheidet über die Art der Schwerhörigkeit. Eine „Schalleitungsschwerhörigkeit“ ist eine Störung der Schallaufnahme und Schallweiterleitung im äußeren Ohr und im Mittelohr.
Der Betroffene hört dumpfer und leiser. Die häufigste Ursache hierfür ist eine akute oder chronische Mittelohrentzündung. Bei einer „Schallempfindungsschwerhörigkeit“ hingegen ist die Störung im Innenohr zu lokalisieren. Der Betroffene nimmt Höreindrücke leiser, aber auch verzerrt und bruchstückhaft wahr, da verschiedene Frequenzen unterschiedlich stark betroffen sein können. Zudem finden sich auch kombinierte Schwerhörigkeiten als Mischform einer Schalleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit. Je nachdem, wie groß der Hörverlust ist, unterscheidet man vier Schweregrade der Hörbehinderung: geringgradige (bis 40 dB), mittelgradige (40 – 70 dB), hochgradige (70 – 90 dB) Schwerhörigkeit und Hörrestigkeit bzw. Taubheit (ab 90 dB). Die genaue Ursache einer Hörschädigung lässt sich trotz intensiver Diagnostik häufig nicht abschließend klären.
Da die meisten Hörstörungen zunächst nicht direkt sichtbar sind, können sie in Abhängigkeit vom Grad des Hörverlusts teilweise längere Zeit unerkannt bleiben, solange sich das Kind unauffällig verhält bzw. seine Hörstörung so gut kompensiert, dass es auch in Reihenuntersuchungen nicht auffällt. Gering- bis mittelgradige Schwerhörigkeit wird deshalb teilweise erst im Vorschul- oder Schulalter diagnostiziert. Schwerwiegendere angeborene oder in den ersten Lebensmonaten bzw. -jahren erworbene Hörschädigungen werden heute in der Regel früh erkannt und die Betroffenen mit der für sie passenden Hörgerätetechnik versorgt, um eine bestmögliche Hörschwelle v.a. für das Sprachverstehen und die Sprachentwicklung zu erreichen. Bei mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit, Hörrestigkeit, Hochtonschwerhörigkeit, progredienten Hörstörungen sowie Hörstörungen im Zusammenhang mit Mehrfachbehinderungen findet in der Regel eine Hörgeräteversorgung statt.
Patienten mit einseitiger und geringgradiger Schwerhörigkeit werden nur bei Bedarf mit Hörgeräten versorgt. Eine beidseitige Hörrestigkeit oder hochgradige Schwerhörigkeit, bei der trotz Hörgeräteversorgung keine ausreichende Lautsprachentwicklung gewährleistet ist, sowie eine Gehörlosigkeit nach Meningitis oder eine progrediente Hörstörung mit Verlust der erreichten Sprachentwicklung legt die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat (CI) nahe.
Durch eine Hörbehinderung wird in der Regel eine Sprachentwicklungsstörung verursacht. Man bezeichnet diese der Ursache entsprechend auch als audiogen bedingte Sprachentwicklungsstörung. Art und Ausmaß der Sprachstörung sind maßgeblich geprägt durch Art und Schweregrad der Hörbehinderung, Zeitpunkt des Auftretens und der Diagnosestellung sowie Beginn und Erfolg der Hörgeräteversorgung.
Trotz individueller Unterschiede zeichnet sich eine audiogene Sprachentwicklungsstörung je nach Grad der Hörstörung durch typische Merkmale aus. Eine geringradige Schwerhörigkeit kann zu einer leichten Sprachentwicklungsstörung mit Artikulationsstörungen und Schwierigkeiten in der Unterscheidung ähnlich klingender Laute führen. Bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit besteht meist eine ausgeprägte Sprachentwicklungsstörung mit deutlich eingeschränktem Sprachverständnis, eingeschränktem Wortschatz, Grammatikstörung, Artikulationsstörung bzw. Phonologischer Störung.
Auch der Stimmklang sowie die Sprechmelodie können bereits beeinträchtigt sein. Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit bzw. einer Hörrestigkeit schließlich bleibt die spontane Sprachentwicklung ohne entsprechende Hörgeräteversorgung meist aus, stagniert oder entwickelt sich zurück. Betroffene Kinder verstummen nach der ersten Lallphase! Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik und Aussprache sind stark eingeschränkt. Die Stimme klingt häufig gepresst, die Sprechmelodie ist verändert, die Sprechlautstärke erhöht. Mit zunehmender Hörbeeinträchtigung zeigen sich auch Auffälligkeiten auf pragmatisch-kommunikativer Ebene, wie z.B. unzureichende Missverständnisklärung, Kommunikationsabbrüche oder mangelhafte Dialogfähigkeiten.
Viele Kinder mit Hörstörungen werden im Kleinkindalter nach erfolgter Hörgeräteversorgung zunächst von der mobilen sonderpädagogischen Hilfe bzw. Frühförderung im Rahmen eines Hausbesuchs oder in der Pädaudiologischen Beratungs- und Frühförderstelle des Förderzentrums für Hörgeschädigte in Aachen bzgl. ihrer Hör- und Sprachentwicklung gefördert. Anschließend besuchen sie häufig auch einen entsprechenden Förderkindergarten bzw. die Grund- und Hauptschule , wo sie durch spezifisch ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal in ihrer weiteren Entwicklung unterstützt werden.
Parallel dazu nehmen in den letzten Jahren mehr und mehr Familien auch die Möglichkeiten einer zusätzlichen logopädischen Therapie in Anspruch, von der die Kinder bzgl. ihrer Sprachentwicklung oder der Behandlung spezifischer andauernder sprachlicher Symptome unseren Erfahrungen nach deutlich profitieren. Nach der Implantation eines Cochlear-Implants erfolgt die Anpassung, d.h. Einstellung des Sprachprozessors bzw. das erste Hörtraining meist stationär im CI-Zentrum selbst. Im Anschluss an den stationären Aufenthalt kann die ambulante Förderung der Hör-Sprachentwicklung im Rahmen einer ambulanten logopädischen Behandlung in Wohnortnähe durchgeführt werden. Darüber hinaus können mehrmals im Jahr ein- oder mehrwöchige Intensivbehandlungen im CI-Zentrum in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet vier Schweregrade der Hörbehinderung: geringgradige (bis 40 dB), mittelgradige (40 – 70 dB), hochgradige (70 – 90 dB) Schwerhörigkeit und Hörrestigkeit bzw. Taubheit (ab 90 dB). Die genaue Ursache einer Hörschädigung lässt sich trotz intensiver Diagnostik häufig nicht abschließend klären. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen genetischen, also angeborenen, und erworbenen Hörstörungen.
Genetische Hörstörungen treten entweder isoliert oder im Rahmen einer erblichen Grunderkrankung bzw. eines spezifischen Syndroms auf. Als Ursachen für erworbene Hörstörungen kommen Infektionen der Mutter (z.B. Toxoplasmose, virale oder bakterielle Infekte) sowie toxische Schäden durch Medikamente o.ä. während der Schwangerschaft in Frage.
Auch eine Frühgeburt oder Komplikationen während der Geburt, die z.B. mit Sauerstoffmangel einhergehen, können zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens führen. Im Verlauf der kindlichen Entwicklung können Infektionskrankheiten (z.B. Meningitis, Mumps, Masern, aber v.a. akute und chronische Mittelohrentzündungen) sowie toxische Schäden durch Medikamente, in selteneren Fällen auch Traumata oder Mittelohrtumore zu einer Schädigung des Hörorgans führen.
Wir legen unserer Behandlung die Annahme zugrunde, dass hörgeschädigte Kinder die gleichen Spracherwerbsmechanismen wie hörende Kinder besitzen und fördern die Hör- und Sprachentwicklung daher vergleichbar zu normalhörenden Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen unter natürlichem Einsatz aller Sinne ausgehend vom jeweiligen Höralter und Sprachentwicklungsstand des einzelnen Kindes im Rahmen eines individuell abgestimmten Behandlungsplans.
Unser Ziel ist der bestmögliche Erwerb der Lautsprache und ein bestmögliches offenes Sprachverstehen des Kindes im Rahmen seiner durch die Hörstörung vorgegebenen individuellen Grenzen und Möglichkeiten.
Der Betroffene hört dumpfer und leiser. Die häufigste Ursache hierfür ist eine akute oder chronische Mittelohrentzündung. Bei einer „Schallempfindungsschwerhörigkeit“ hingegen ist die Störung im Innenohr zu lokalisieren. Der Betroffene nimmt Höreindrücke leiser, aber auch verzerrt und bruchstückhaft wahr, da verschiedene Frequenzen unterschiedlich stark betroffen sein können. Zudem finden sich auch kombinierte Schwerhörigkeiten als Mischform einer Schalleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit. Je nachdem, wie groß der Hörverlust ist, unterscheidet man vier Schweregrade der Hörbehinderung: geringgradige (bis 40 dB), mittelgradige (40 – 70 dB), hochgradige (70 – 90 dB) Schwerhörigkeit und Hörrestigkeit bzw. Taubheit (ab 90 dB). Die genaue Ursache einer Hörschädigung lässt sich trotz intensiver Diagnostik häufig nicht abschließend klären.
Da die meisten Hörstörungen zunächst nicht direkt sichtbar sind, können sie in Abhängigkeit vom Grad des Hörverlusts teilweise längere Zeit unerkannt bleiben, solange sich das Kind unauffällig verhält bzw. seine Hörstörung so gut kompensiert, dass es auch in Reihenuntersuchungen nicht auffällt. Gering- bis mittelgradige Schwerhörigkeit wird deshalb teilweise erst im Vorschul- oder Schulalter diagnostiziert. Schwerwiegendere angeborene oder in den ersten Lebensmonaten bzw. -jahren erworbene Hörschädigungen werden heute in der Regel früh erkannt und die Betroffenen mit der für sie passenden Hörgerätetechnik versorgt, um eine bestmögliche Hörschwelle v.a. für das Sprachverstehen und die Sprachentwicklung zu erreichen. Bei mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit, Hörrestigkeit, Hochtonschwerhörigkeit, progredienten Hörstörungen sowie Hörstörungen im Zusammenhang mit Mehrfachbehinderungen findet in der Regel eine Hörgeräteversorgung statt.
Patienten mit einseitiger und geringgradiger Schwerhörigkeit werden nur bei Bedarf mit Hörgeräten versorgt. Eine beidseitige Hörrestigkeit oder hochgradige Schwerhörigkeit, bei der trotz Hörgeräteversorgung keine ausreichende Lautsprachentwicklung gewährleistet ist, sowie eine Gehörlosigkeit nach Meningitis oder eine progrediente Hörstörung mit Verlust der erreichten Sprachentwicklung legt die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat (CI) nahe.
Durch eine Hörbehinderung wird in der Regel eine Sprachentwicklungsstörung verursacht. Man bezeichnet diese der Ursache entsprechend auch als audiogen bedingte Sprachentwicklungsstörung. Art und Ausmaß der Sprachstörung sind maßgeblich geprägt durch Art und Schweregrad der Hörbehinderung, Zeitpunkt des Auftretens und der Diagnosestellung sowie Beginn und Erfolg der Hörgeräteversorgung.
Trotz individueller Unterschiede zeichnet sich eine audiogene Sprachentwicklungsstörung je nach Grad der Hörstörung durch typische Merkmale aus. Eine geringradige Schwerhörigkeit kann zu einer leichten Sprachentwicklungsstörung mit Artikulationsstörungen und Schwierigkeiten in der Unterscheidung ähnlich klingender Laute führen. Bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit besteht meist eine ausgeprägte Sprachentwicklungsstörung mit deutlich eingeschränktem Sprachverständnis, eingeschränktem Wortschatz, Grammatikstörung, Artikulationsstörung bzw. Phonologischer Störung.
Auch der Stimmklang sowie die Sprechmelodie können bereits beeinträchtigt sein. Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit bzw. einer Hörrestigkeit schließlich bleibt die spontane Sprachentwicklung ohne entsprechende Hörgeräteversorgung meist aus, stagniert oder entwickelt sich zurück. Betroffene Kinder verstummen nach der ersten Lallphase! Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik und Aussprache sind stark eingeschränkt. Die Stimme klingt häufig gepresst, die Sprechmelodie ist verändert, die Sprechlautstärke erhöht. Mit zunehmender Hörbeeinträchtigung zeigen sich auch Auffälligkeiten auf pragmatisch-kommunikativer Ebene, wie z.B. unzureichende Missverständnisklärung, Kommunikationsabbrüche oder mangelhafte Dialogfähigkeiten.
Viele Kinder mit Hörstörungen werden im Kleinkindalter nach erfolgter Hörgeräteversorgung zunächst von der mobilen sonderpädagogischen Hilfe bzw. Frühförderung im Rahmen eines Hausbesuchs oder in der Pädaudiologischen Beratungs- und Frühförderstelle des Förderzentrums für Hörgeschädigte in Aachen bzgl. ihrer Hör- und Sprachentwicklung gefördert. Anschließend besuchen sie häufig auch einen entsprechenden Förderkindergarten bzw. die Grund- und Hauptschule , wo sie durch spezifisch ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal in ihrer weiteren Entwicklung unterstützt werden.
Parallel dazu nehmen in den letzten Jahren mehr und mehr Familien auch die Möglichkeiten einer zusätzlichen logopädischen Therapie in Anspruch, von der die Kinder bzgl. ihrer Sprachentwicklung oder der Behandlung spezifischer andauernder sprachlicher Symptome unseren Erfahrungen nach deutlich profitieren. Nach der Implantation eines Cochlear-Implants erfolgt die Anpassung, d.h. Einstellung des Sprachprozessors bzw. das erste Hörtraining meist stationär im CI-Zentrum selbst. Im Anschluss an den stationären Aufenthalt kann die ambulante Förderung der Hör-Sprachentwicklung im Rahmen einer ambulanten logopädischen Behandlung in Wohnortnähe durchgeführt werden. Darüber hinaus können mehrmals im Jahr ein- oder mehrwöchige Intensivbehandlungen im CI-Zentrum in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet vier Schweregrade der Hörbehinderung: geringgradige (bis 40 dB), mittelgradige (40 – 70 dB), hochgradige (70 – 90 dB) Schwerhörigkeit und Hörrestigkeit bzw. Taubheit (ab 90 dB). Die genaue Ursache einer Hörschädigung lässt sich trotz intensiver Diagnostik häufig nicht abschließend klären. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen genetischen, also angeborenen, und erworbenen Hörstörungen.
Genetische Hörstörungen treten entweder isoliert oder im Rahmen einer erblichen Grunderkrankung bzw. eines spezifischen Syndroms auf. Als Ursachen für erworbene Hörstörungen kommen Infektionen der Mutter (z.B. Toxoplasmose, virale oder bakterielle Infekte) sowie toxische Schäden durch Medikamente o.ä. während der Schwangerschaft in Frage.
Auch eine Frühgeburt oder Komplikationen während der Geburt, die z.B. mit Sauerstoffmangel einhergehen, können zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens führen. Im Verlauf der kindlichen Entwicklung können Infektionskrankheiten (z.B. Meningitis, Mumps, Masern, aber v.a. akute und chronische Mittelohrentzündungen) sowie toxische Schäden durch Medikamente, in selteneren Fällen auch Traumata oder Mittelohrtumore zu einer Schädigung des Hörorgans führen.
Wir legen unserer Behandlung die Annahme zugrunde, dass hörgeschädigte Kinder die gleichen Spracherwerbsmechanismen wie hörende Kinder besitzen und fördern die Hör- und Sprachentwicklung daher vergleichbar zu normalhörenden Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen unter natürlichem Einsatz aller Sinne ausgehend vom jeweiligen Höralter und Sprachentwicklungsstand des einzelnen Kindes im Rahmen eines individuell abgestimmten Behandlungsplans.
Unser Ziel ist der bestmögliche Erwerb der Lautsprache und ein bestmögliches offenes Sprachverstehen des Kindes im Rahmen seiner durch die Hörstörung vorgegebenen individuellen Grenzen und Möglichkeiten.
Sprachentwicklungsförderndes Kommunikationsverhalten bei hörgestörten Kindern
Basis der logopädischen/sprachtherapeutischen Behandlung ist eine umfassende Befunderhebung/Diagnostik. Schon hier muss differenziert werden können, ob es sich um eine LRS im logopädischen Sinne handelt, oder ob andere Verursachungsfaktoren (z.B. psychische Faktoren, Lernbehinderung u.a.) für die Lese-Rechtschreibprobleme verantwortlich sind.Eine ausführliche Anamnese, in die auch Arzt, Lehrer und ggf. Schulpsychologen einbezogen werden, ist ebenfalls Bestandteil der logopädischen Befunderhebung.
Die o.g. möglichen Verursachungsfaktoren werden mittels standardisierter Tests und Screenings untersucht.
Aus den Testergebnissen werden die Therapieschwerpunkte und -inhalte abgeleitet, zum Beispiel:
Ein Kind wird nur dann in Behandlung genommen, wenn eine LRS basierend auf einer phonologischen Dysfunktion besteht.
Liegt die Störung ausschließlich im visuellen Bereich, so ist eine Überweisung zu einer ergotherapeutischen Praxis sinnvoll.