Die Praxiszulassung bezieht sich immer auf die Praxisräume, nicht auf die Person des Therapeuten. Behandlungen müssen daher immer in unseren Praxisräumen an der Marktstr. in Nettetal-Lobberich stattfinden – mit Ausnahme eines ärztlich verordneten Hausbesuchs.
Auf ärztliche Verordnung hin führen wir bei Bedarf gerne Hausbesuche durch. Ein Hausbesuch darf vom Arzt ausnahmsweise nur dann verordnet werden, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen, z.B. bei Transport- oder Gehunfähigkeit, den Therapeuten nicht in der Praxis aufsuchen kann.
>Eine logopädische Behandlung in einem Altenheim oder sonstigen Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Hausbesuchs ist auf Verordnung des Arztes also jederzeit möglich.
Ambulante logopädische Behandlungen in einer Einrichtung, z.B. in einem Kindergarten oder einer Fördereinrichtung, sind deshalb nicht erlaubt.
Auf ärztliche Verordnung hin führen wir bei Bedarf gerne Hausbesuche durch. Ein Hausbesuch darf vom Arzt ausnahmsweise nur dann verordnet werden, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen, z.B. bei Transport- oder Gehunfähigkeit, den Therapeuten nicht in der Praxis aufsuchen kann.
>Eine logopädische Behandlung in einem Altenheim oder sonstigen Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Hausbesuchs ist auf Verordnung des Arztes also jederzeit möglich.
Ambulante logopädische Behandlungen in einer Einrichtung, z.B. in einem Kindergarten oder einer Fördereinrichtung, sind deshalb nicht erlaubt.