Gemäß den Heilmittelrichtlinien darf eine logopädische Behandlung nur für maximal 12 Werktage, also zwei Wochen, unterbrochen werden. Länger andauernde Unterbrechungen von längstens vier Wochen, sind begründungspflichtig und nur möglich bei Krankheit oder Urlaub von Patient oder Therapeut oder bei einer therapeutisch indizierten Behandlungsunterbrechung z.B. im Rahmen einer Intervalltherapie. Ansonsten verliert die Verordnung für die noch nicht durchgeführten Behandlungen ihre Gültigkeit.
Auch aus therapeutischer Sicht ist eine kontinuierliche Behandlung sehr wichtig, da nur dann ein zufrieden stellender Behandlungserfolg zu erwarten ist. Bei zu vielen Unterbrechungen verliert sich das neu Erlernte und wird nicht gut gefestigt. Dies führt zu Wiederholung gleicher Therapieinhalte und zu einem verzögerten Behandlungsverlauf.
Auch aus therapeutischer Sicht ist eine kontinuierliche Behandlung sehr wichtig, da nur dann ein zufrieden stellender Behandlungserfolg zu erwarten ist. Bei zu vielen Unterbrechungen verliert sich das neu Erlernte und wird nicht gut gefestigt. Dies führt zu Wiederholung gleicher Therapieinhalte und zu einem verzögerten Behandlungsverlauf.